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FAQ

Kosten und Fördermöglichkeiten

                 

Sind die Studiengebühren vollständig zu Beginn des Studiums fällig?

Nein, die Studiengebühren werden i. d. R. semesterweise erhoben. Bei Privatpersonen können auch monatliche Raten vereinbart werden. Wenden Sie sich hierfür bitte an Frau Sabine Nauß (E-Mail: nauss@uni-wuppertal.de). 

Kann man die Kosten für das Studium steuerlich geltend machen?

Ja, die Studiengebühren können Sie als nicht selbstständig Beschäftigte*r im Rahmen Ihrer Einkommensteuererklärung als Werbungskosten absetzen. Steuerlich geltend gemacht werden können:  

  • Studiengebühren 
  • Fahrtkosten (z. B. Bahnticket) 
  • Übernachtungskosten  
  • Arbeitsmittel (Literatur, Büromaterial). 

Können meine Eltern während des Masterstudiums weiterhin Kindergeld beziehen?

Kindergeld kann für junge Erwachsene zwischen 18 und 25 Jahren auch bezogen werden, wenn eine zweite Ausbildung (z. B. ein berufsbegleitendes Masterstudium) absolviert wird und max. 20 Wochenstunden gearbeitet wird.  

                        

Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es?

KfW-Studienkredit

Der KfW-Studienkredit bietet Studierenden eine finanzielle Unterstützung unabhängig vom Einkommen. Beantragt werden kann der Kredit auch für Masterstudiengänge. Gefördert werden Studierende, die zu Finanzierungsbeginn max. 44 Jahre sind.

W: www.kfw.de

E: info@kfw.de

 

Welche finanziellen Fördermöglichkeiten gibt es?

Bildungsscheck 

Der Bildungsscheck NRW bietet finanzielle Unterstützung für Studierende, die in NRW wohnen. Er gilt auch für berufsbegleitende Studiengänge, die auf einen akademischen Abschluss zielen und in einem individuellen beruflichen Zusammenhang stehen. Der Bildungsscheck wird im Rahmen eines persönlichen Beratungsgespräches in autorisierten Beratungsstellen, die es flächendeckend in ganz NRW gibt, ausgegeben. Dies muss zwingend vor Beginn der Weiterbildung erfolgen. Sie reichen den Bildungsscheck bei uns ein und bekommen nach erfolgreichem Abschluss des Studiums eine Erstattung der Studiengebühren in Höhe des Bildungsschecks.  

W:www.weiterbildungsberatung.nrw/finanzierung/bildungsscheck

Ablauf und Organisation des Studiums

                 

Wann und wie kann ich mich für das Studium bewerben?

Die Bewerbung für den jeweiligen berufsbegleitenden Masterstudiengang kann jederzeit über die Website oder postalisch erfolgen. Zu beachten ist jedoch der Studienstart der jeweiligen Studiengänge:  

 

Ist eine Verkürzung der Studiendauer möglich?

Die Studienmodule aller angebotenen Masterstudiengänge bauen inhaltlich aufeinander auf, so dass eine Verkürzung nicht sinnvoll ist. Allerdings kann gemäß Prüfungsordnung bereits beim Nachweis von 60 Leistungspunkten mit der Master-Thesis begonnen werden, so dass eine Verkürzung der Studiendauer um ein Semester theoretisch möglich ist. 

Erhalten Studierende im Weiterbildungsstudium einen „normalen Studierendenausweis?

Studierende unserer berufsbegleitenden Masterstudiengänge erhalten zu Beginn jedes Semesters einen besonderen Gasthörendenschein, der das Ablegen von Prüfungen erlaubt sowie das aktuelle Semester nachweist.  

                        

Erhalten Studierende im Weiterbildungsstudium ein Semesterticket?

Nein, da es sich beim berufsbegleitenden Masterstudiengang nicht um ein Vollzeitstudium handelt. Die Studierenden der berufsbegleitenden Masterstudiengänge kommen aus allen Bundesländern Deutschlands sowie aus Österreich und der Schweiz, so dass ein NRW-Ticket wenig Sinn ergäbe. 

Können Studierende im Weiterbildungsstudium die Universitätsbibliothek in Wuppertal nutzen?

Ja, alle Studierenden erhalten einen vollen Bibliothekzugang, um wissenschaftlich arbeiten zu können.  

Qualifikationen und beruflicher Ausblick

                 

Welche Zugangsvoraussetzungen gelten für die Masterstudiengänge?

Die Zugangsvoraussetzungen können auf der Website des jeweiligen Weiterbildungsstudiengangs eingesehen werden:  

Ist Berufserfahrung erforderlich?

Für die Zulassung zu unseren weiterbildenden Masterstudiengängen ist neben dem ersten Hochschulabschluss mindestens ein Jahr Berufserfahrung in der Bau- und Immobilienwirtschaft erforderlich. 

Ist eine Mindestwochenarbeitszeit während des Weiterbildungsstudiums vorgeschrieben?

Sie sollten mindestens 20 Wochenstunden in einem Unternehmen der Bau- oder Immobilienwirtschaft arbeiten, so dass Sie genügend Praxiserfahrung sammeln können. Empfehlenswert sind in den meisten Fällen 32 Wochenstunden (80 %), um Beruf und Studium optimal zu kombinieren. 

                        

Sind die angebotenen Studiengänge akkreditiert?

Alle angebotenen Studiengänge sind durch die Stiftung Akkreditierungsrat akkreditiert und in der zentralen Datenbank akkreditierter Studiengänge hinterlegt. 

Ist der Masterabschluss auch international anerkannt?

Mit dem Abschluss eines berufsbegleitenden Masterstudiengangs wird der Master of Science (M.Sc.) oder der Master of Business Engineering (MBE) erworben. Beide akademische Grade sind international anerkannt. Die Akkreditierung der Studiengänge sichert die Einhaltung international anerkannter Qualitätsstandards. 

Kann ich nach Abschluss des Masterstudiengangs promovieren?

Ja, mit dem Abschluss erfüllen Sie die Voraussetzung von 300 ECTS-Punkten, um zur Promotion zugelassen zu werden. 

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